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Vorteile des Buy and Rent back
Gestaltungsfreiheit und Steuervorteile erneut optimal nutzen:
Sie verkaufen ein gebrauchtes Objekt aus Ihrem Anlagevermögen und mietkaufen es dann wieder zurück.
Gleiche Behandlung wie beim Mietkauf - Gleiche Vorteile.
Das Mietkaufobjekt zählt wieder zu Ihrem Anlagevermögen.
Sie zahlen während der Vertragslaufzeit nur eine Nettorate.
Die gesamte Mehrwertsteuer wird bei der Objektübernahme beglichen und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte können die Mehrwertsteuer finanzieren.
Sie können auch für gebrauchte Objekte einen Mietkaufvertrag abschließen.
Die Investitionszulage (branchen- und objektbedingt) kann von Ihnen beantragt werden.
Das wirtschaftliche Eigentum ist bereits bei Vertragsabschluss bei Ihnen.
Die Mietkaufraten bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert.
Die Mietkaufraten können durch das Ratenausfall-Schutzprogramm abgesichert werden.
Hausbankunabhängige Finanzierung - Schonung der Kreditspielräume.
Freie Wahl der AfA-Methode.
Sie können die Höhe der Mietkaufraten mitbestimmen.
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